Kartellamt überprüft 35 Gasversorger.
Erdgasabsatz: Der Erdgasabsatz in Deutschland an Haushalte und Gewerbe betrug nach Angaben des Kartellamts im Jahr 2006 rund 480 Milliarden Kilowattstunden. Die Gasversorger erzielten einen Umsatz in Höhe von 17,28 Milliarden Euro.
Eine Reihe von Unternehmen würden nach derzeitigen Erkenntnissen Gaspreise erheben, die sie bei funktionierendem Wettbewerb nicht fordern könnten, kritisierte Heitzer. “Selbst dort, wo die Netzentgelte niedrig sind, wird dieser Kostenvorteil oftmals nicht an die Kunden weitergegeben, sondern offensichtlich durch eine Erhöhung auf einer anderen Ebene der Wertschöpfungskette wieder kompensiert.”
Sind Preiserhöhungen gerechtfertigt
Eine Reihe von Versorgern hatte kürzlich angekündigt, erneut an der Preisschraube zu drehen. “Die Welle von Gaspreiserhöhungen werden wir auf ihre Missbräuchlichkeit hin überprüfen”, kündigte Heitzer nun an.
Ein EnBW-Sprecher teilte dagegen mit, das Unternehmen sei nicht betroffen. Von den übrigen Unternehmen liegen noch keine Reaktionen vor.
Gaspreis und Steuern: Steuern und Abgaben machen laut Kartellamt durchschnittlich einen Anteil von 29 Prozent am Bruttopreis aus, die Netzentgelte beliefen sich auf 16 Prozent. Die vom Kartellamt untersuchten Preisbestandteile machten daher gut 55 Prozent des Brutto-Gaspreises aus, den der Bürger auf seiner Rechnung hat.
Der Kartellamtschef wendet bei dem Missbrauchsverfahren das kürzlich verschärfte Wettbewerbsrecht an. Demnach liegt die Beweislast bei den Unternehmen. Sie müssen belegen, dass ihre Preise angemessen sind. Bei den Missbrauchsverfahren prüft das Kartellamt, ob der Abstand zwischen Preis und Kosten angemessen ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Behörde eine Senkung anordnen und ein Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent des Umsatzes verhängen.
Die Missbrauchsverfahren betreffen mit etwa vier Millionen Kunden und einem Absatzvolumen von geschätzt etwa 100 Milliarden Kilowattstunden knapp 20 Prozent des Marktes.
Quelle: ARD - Tagesschau vom 05.03.2008
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