Ruhe bewahren und eine der folgenden Rufnummern wählen.
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05 51/1 92 40 |
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Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein |
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030 19240 |
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Berlin und Brandenburg |
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0361 730730 |
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Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
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0228 19240 |
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Nordrhein-Westfalen |
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06131 19240 |
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Hessen und Rheinland-Pfalz |
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089 19240 |
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Bayern |
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| www.giftinfo.uni-mainz.de |
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Weiter Informationen zum Thema: Giftpilze und Pilzvergiftungen |
1. Was tun bei Verdacht auf eine Vergiftung:
2. Einfache Maßnahmen zur Erstversorgung im Vergiftungsfall:
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Ruhe und Nerven bewahren!!!
Sofort ärztlichen Rat einholen rufen Sie die für Sie zuständige Giftzentrale an.
Sie erfahren dort, wie Sie sich im Vergiftungsunfall zu verhalten haben.
Denken Sie immer an folgende Punkte:
- Sie sollten die giftige Substanz, Pflanze oder Verpackung sicherstellen.
- Sollten Sie den Rat bekommen, eine Klinik aufzusuchen, bringen Sie alles bei der Vorstellung in die Klinik mit.
Vor dem Anruf sollten folgende Fragen durchdacht werden:
- Wer ist betroffen?
Kind, Erwachsener, Tier?
- Wann wurde es eingenommen?
Gesicherte Zeitangabe oder nur Vermutung?
- Wie alt ist das Kind?
- Wie viel wiegt das Kind ungefähr?
Die Grenzen zwischen gefährlich und harmlos hängen sehr oft von Gewicht und Alter ab.
- Was wurde eingenommen?
Soviel Informationen wie möglich geben, z. B. genaue Bezeichnung des Mittels, Firma, eventuelle Dosisangaben, Name der Pflanze.
- Wie viel wurde eingenommen?Wie viel Stück waren noch in der Packung?
Wie viel kann das Kind maximal eingenommen haben?
Wie viel ist noch vorhanden?
Wie war es verpackt?
- Wie wurde es eingenommen?
Hergang der Vergiftung, Aufnahmeweg
(geschluckt, auf die Haut, ins Auge, eingeatmet, als Zäpfchen?)
- Wie geht es dem Kind?
Zeigt es Auffälligkeiten wie Husten, Erbrechen, Muskelzuckungen, Rauschzustand oder Benommenheit?
Hat es Schmerzen, riecht es aus dem Mund?
- Telefonnummer (für den Rückruf)
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Einfache Maßnahmen zur Erstversorgung im Vergiftungsfall:
Lassen Sie das Kind Wasser, Tee oder Saft in kleinen Schlücken und Mengen trinken.
Bei Säuren- und Laugenvergiftungen sollte dies so schnell wie möglich erfolgen.
Vorsicht !
Milch ist kein Gegengift, sondern beschleunigt in vielen Fällen die Giftaufnahme durch den Darm.
Vorsicht !
Der Versuch, den Betroffenen zum Erbrechen zu bringen, sollte nur von einem erfahrenen Arzt mit einem speziellen Medikament ausgelöst werden.
Keinesfalls sollte das Kind durch Reizung des Gaumensegels mit dem Finger oder ähnliche Aktionen zum Erbrechen gebracht werden. Oft hat das für das Kind gefährliche Folgen.
Vorsicht !
Ebenfalls sollte kein Salzwasser verabreicht werden, um ein Erbrechen auszulösen. Dies hat zum Teil fatale Folgen.
Erstmaßnahmen bei Einatmung
- Für frische Luft sorgen, Vorsicht bei geschlossenen Räumen, Silos und Gruben.
- Betroffene Person warm zudecken, ruhig halten.
Erstmaßnahmen bei Augenkontakt
- Besonders bei Verätzungen durch Säuren, Laugen und Kalk: Augen sofort mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Augenlider dabei gut offen halten. Wasserfluss direkt auf das Auge richten, um noch vorhandene Säure- bzw. Laugenreste so schnell wie möglich zu verdünnen und auszuspülen.
Erstmaßnahmen bei Hautkontakt:
- Benetzte Kleider sofort entfernen
- Betroffene Hautpartien ausgiebig unter fließendem Wasser spülen.
Erste Hilfe bei Bewusstlosigkeit
- Bewusstlose in Seitenlage bringen, Kopf nach unten gewendet.
- Keine Flüssigkeiten einflößen.
- Keinen Brechversuch unternehmen.
- Unverzüglich den Notarzt rufen!!!
Quelle:
Informationszentrale gegen Vergiftungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Leitung : Prof. Dr. M. J. Lentze , Adenauerallee 119, D-53113 Bonn |
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